Neue Ostsee-Schutzgebiete März 2026: Infos zur Befahrung und Seekarten-Anpassungen
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Neue Meeresschutzgebiete in der Ostsee - das sollten Sie jetzt bei der Navigation beachten
Seit März 2026 gibt es in der schleswig-holsteinischen Ostsee drei zusätzliche Schutzgebiete. Für Segler und alle anderen Wassersportler stellt sich damit die Frage: Welche Auswirkungen hat das konkret auf die Navigation - und gibt es bereits gesetzliche Vorschriften?
Der derzeitige Stand: Das Befahren der ausgewiesenen Bereiche bleibt weiterhin gestattet. Spezielle Geschwindigkeitsvorgaben ausschließlich für diese Schutzgebiete bestehen aktuell noch nicht. Allerdings ist eine eigene Befahrensverordnung in Vorbereitung. Diese kann künftig unter anderem Geschwindigkeitsbeschränkungen, Ankerregelungen oder auch Teil-Sperrungen festlegen. Für Ihre Praxis an Bord bedeutet das: Bleiben Sie aufmerksam, planen Sie Ihre Route vorausschauend und informieren Sie sich regelmäßig über neue Bekanntmachungen.
Sobald die endgültigen Regelungen veröffentlicht sind, werden die Schutzgebiete selbstverständlich umgehend in den NV Charts Seekarten ergänzt.
Überblick der neuen Schutzgebiete
Im Zuge des Aktionsplans Ostseeschutz 2030 der Landesregierung Schleswig-Holstein wurden drei neue marine Schutzflächen definiert. Diese liegen in folgenden Regionen:
- Südliche Hohwachter Bucht
- Geltinger Bucht bis zur Schleimündung einschließlich Flensburger Förde
- Seegebiet westlich von Fehmarn
Die Gesamtfläche beträgt etwa 23.800 Hektar. Ziel ist der Schutz empfindlicher Ökosysteme wie Seegraswiesen, Riffe sowie wichtiger Lebensräume für Schweinswale und Seevögel.
Die Gebiete sind bereits rechtlich festgelegt. Die konkreten Nutzungsregeln werden derzeit noch ausgearbeitet und sollen in einer gesonderten Verordnung präzisiert werden.
Quelle: Landesregierung Schleswig-Holstein – Aktionsplan Ostseeschutz
Derzeitige Regelungen für Wassersportler
Wassersport bleibt weiterhin möglich. Aktuell gelten folgende Punkte:
- Durchfahrt durch die Schutzgebiete ist erlaubt
- Segeln und Motorbootfahren sind weiterhin zulässig
- Baden und Tauchen bleiben gestattet
- Keine gesonderten Tempolimits speziell für diese Bereiche
Bereits bestehende Einschränkungen betreffen hingegen andere Nutzungen:
- Fischerei unterliegt Einschränkungen
- Eingriffe in den Meeresboden sind untersagt
- Bauprojekte und Rohstoffgewinnung sind verboten
Das Ankern ist derzeit (noch) nicht generell untersagt. Dennoch empfiehlt es sich, empfindliche Untergründe wie Seegrasflächen konsequent zu meiden.
Welche Änderungen künftig möglich sind
Eine konkrete Befahrensverordnung befindet sich aktuell in Planung. Ziel ist es, die Belastung für Tiere und sensible Lebensräume weiter zu reduzieren.
Denkbare zukünftige Maßnahmen sind unter anderem:
- Einführung von Tempolimits oder No-Wake-Zonen
- Einschränkungen für bestimmte Teilbereiche
- Ankerverbote in ökologisch sensiblen Zonen
- Saisonale Sperrungen, beispielsweise während Brutzeiten
- Zusätzliche Vorgaben für motorisierte Boote
Quelle: Landesregierung Schleswig-Holstein – Entwicklung der Schutzgebiete
Copyright: Umweltportal Schleswig-Holstein
Tipps für Ihre Törnplanung in der Ostsee
Auch wenn derzeit noch keine gravierenden Einschränkungen bestehen, zeigen die neuen Schutzgebiete klar die Richtung für zukünftige Regelungen.
Darauf sollten Sie bereits jetzt achten:
- Besonders sensible Naturbereiche respektieren
- Geschwindigkeit den Gegebenheiten anpassen
- Aktuelle Informationen regelmäßig prüfen
- Seekarten stets auf aktuellem Stand halten
